Ramadan- Schwanger&Stillend


ALLAH schreibt das Fasten für jede geschlechtsreife Person vor, die körperlich im Stande ist zu fasten, und verheißt reichlich Belohnung als Gegenleistung. ER verschont jedoch diejenigen, die eine rechtmäßige Entschuldigung haben, und befreit sie vom Fasten, indem ER ihnen erlaubt das Fasten zu brechen, bis der Grund, dessentwegen sie befreit wurden, nicht mehr vorhanden ist. ER verpflichtet sie allerdings die verpassten Tage nachzuholen.


ALLAH sagt: 
„Der Monat Ramadân, in dem der Qurân herabgesandt wurde als eine Rechtleitung für die Menschen und als klare Beweise für die Rechtleitung und die Unterscheidungsnorm. Wer also von euch den Monat zugegen ist, der soll in ihm fasten. Und wer krank ist oder auf einer Reise, so eine Anzahl anderer Tage. Allâh will für euch die angenehme Lage und Er will nicht für euch die missliche Lage, damit ihr die Anzahl vollendet und damit ihr Allâh als den Größten preist für das, was Er euch an Rechtleitung zukommen lässt. Vielleicht seid ihr ja dankbar.“ (Sûra 2:185).

Schwangere und stillende Mütter sind Beispiele derartiger Menschen, die ALLAH vom Fasten freistellt.

Wenn eine schwangere oder stillende Mutter wegen des Fastens Schaden für sich selbst befürchtet, dann ist es ihr religiöses Recht das Fasten zu unterlassen.

Eine schwangere Frau sollte ihre Ärztin konsultieren, bevor sie fastet, um zu entscheiden, ob sie körperlich fähig ist oder nicht. Denn sie muss in den ersten Monaten der Schwangerschaft ausgeglichene Mahlzeiten essen, die das Ungeborene braucht, um normal zu wachsen, anderenfalls könnte sie seine sowie ihre eigene Gesundheit gefährden.

Eine schwangere Frau, die beabsichtigt zu fasten – und deren Fasten sich mit den letzten Monaten der Schwangerschaft deckt –, muss vorsichtig sein, da diese Periode kritischer ist als die ersten Monate, außer wenn ihre Schwangerschaft die ganze erste Periode durch normal war. 
Wenn eine schwangere Frau mehr Anstrengung anwenden muss als normal, um sich beispielsweise um ihre Kinder oder ihren Haushalt zu kümmern, und es sie erschöpft und sie durstig und hungrig macht, dann wäre es besser für sie, nicht zu fasten. Wenn diese Dinge indes keinen anormalen körperlichen Stress verursachen, kann sie fasten.

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In den letzten 6 Jahren zu Ramadan, habe ich entweder voll gestillt, teilgestillt oder war im letzten Drittel der Schwangerschaft. Bei mir stellte sich nie die Frage, faste ich oder nicht, ich tat es einfach!


Vor 6 Jahren war meine Tochter 3 Monte alt, ich hatte Tag 5 von Ramadan gefastet und merkte, dass die Milch zurück ging. Alhamdulillah, lernte ich eine tolle Schwester kennen, die mir einen Tipp gab undzwar solle ich eine Handvoll Walnüsse oder ungesalzene Erdnüsse essen. 

Und masha ALLAH, es half und hilft wirkllich! Subhan ALLAH.

Probiert es aus mit dem Fasten, auch wenn die Tage jetzt so lang sind! Ich habe jeden Taggefastet, an dem es mir möglich war und ich fühlte mich gut, alhamdulillah.

Meine persönlichen Tips für euch:

♡ Esst zu Iftar nicht zu üppig, nicht zu Fett, esst nahrhaft und ausgewogen! 

♡ bleibt bis zum Suhur wach und trinkt viel Wasser in der Zeit min. 2,5 l

♡ ruht euch aus und beansprucht/verausgabt euch nicht so sehr

♡ nehmt Nahrungsergänzungsmittel zu euch, am besten Spirulina, Moringa oder Hanfprotein (alle drei enthalten viele und wichtige Nährstoffe! Und sind ganz natürlich!)

♡ für stillende: esst eine handvoll Walnüsse oder ungesalzene Erdnüsse zum Iftar und Suhur, das versorgt euch mit ausreichender Milch, in sha ALLAH

♡ esst zum Suhur viele Lebensmittel mi hohem Wasergehalt, falls ihr es mit dem trinken es nicht schafft!

♡ Lebensmittel mit viel Ballaststoffen und jene, die eiweißhaltig sind, denn die sättigen langanhaltend!

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Hier sind nochmal Fatwas bezüglich dem Fasten von Schwangeren und Stillenden!


Shaikh Ibn Uthaimin (möge Allah barmherzig mit ihm sein) wurde in Fatawa as-Siyam (S. 161) gefragt:

Wenn eine schwangere Frau oder stillende Mutter ohne Entschuldigung nicht fastet, obwohl sie stark und bei guter Gesundheit ist, und ihr das Fasten nicht schadet, was ist das Urteil darüber?


Er antwortete:
Es ist schwangeren oder stillenden Frauen nicht erlaubt, während des Tages im Ramadan nicht zu fasten, außer wenn sie eine Entschuldigung haben. Wenn sie nicht fasten, weil sie eine Entschuldigung haben, dann müssen sie die verpassten Fastentage nachholen, weil Allah bezüglich desjenigen, der krank ist, sagt (ungefähre Bedeutung):
„Und wer krank ist oder sich auf einer Reise befindet, soll eine Anzahl anderer Tage (fasten)“ [al-Baqara 2:185]


Schwangere Frauen und stillende Mütter fallen unter dieselbe Kategorie wie diejenigen, die krank sind. Wenn ihre Entschuldigung darin besteht, dass sie um das Kind fürchten, dann müssen sie gemäß einigen Gelehrten ebenso wie das Nachholen der verpassten Fastentage zusätzlich für jeden verpassten Tag eine arme Person speisen, indem sie Weizen, Reis, Datteln oder irgendwelche anderen Grundnahrungsmittel spenden. Einige der Gelehrten sagten, dass alles, was sie tun müssen, das Nachholen der verpassten Fastentage ist, ganz gleich, wie die Situation ist, weil es für das Spenden von Essen in diesem Fall keine Beweise aus Quran oder Sunna gibt, und das Grundprinzip ist, dass es keine Verpflichtung gibt, solange es keinen Beweis gibt, der dies begründet. Dies ist die Meinung von Abu Hanifa (möge Allah barmherzig mit ihm sein), und es ist eine starke Meinung.


Shaikh Ibn Uthaimin (möge Allah barmherzig mit ihm sein) wurde ebenso in Fatawa as-Siyam (S. 162) über eine schwangere Frau befragt, die um sich selbst oder ihr Kind fürchtet, und nicht fastet – was ist das Urteil?


Er antwortete, indem er sagte:
Unsere Antwort darauf ist, dass einer von zwei Fällen im Fall einer schwangeren Frau zutreffen muss.
Der Erste ist, wenn sie gesund und stark ist, und das Fasten nicht als schwierig empfindet, und es ihrem Fötus nicht schadet. In diesem Fall muss die Frau fasten, weil sie keine Entschuldigung dafür hat, es nicht zu tun.


Der Zweite ist der, bei dem die schwangere Frau nicht dazu in der Lage ist, zu fasten, entweder weil die Schwangerschaft im fortgeschrittenen Stadium ist, oder weil sie körperlich schwach ist, oder aus einem anderen Grund. In diesem Fall sollte sie nicht fasten, besonders wenn ihrem Fötus wahrscheinlich dadurch geschadet wird, in welchem Fall es für sie verpflichtend sein kann, nicht zu fasten. Wenn sie nicht fastet, dann muss sie, wie andere, die aus einem gültigen Grund nicht fasten, die Tage nachholen, wenn diese Entschuldigung nicht mehr zutrifft. Wenn sie entbindet, muss sie diese Fastentage nachholen, nachdem sie vom Nifas rein wird. Aber manchmal kann die Entschuldigung der Schwangerschaft aufgehoben werden, dann jedoch sofort von einer anderen Entschuldigung gefolgt werden, nämlich das Stillen. Die stillende Mutter könnte Essen und Trinken benötigen, besonders während der langen Sommertage, wenn es sehr heiß ist. Demnach könnte es für sie erforderlich sein, nicht zu fasten, damit sie ihr Kind mit ihrer Milch ernähren kann. In diesem Fall sagen wir auch ihr: Fasten Sie nicht, und wenn diese Entschuldigung nicht länger zutrifft, dann sollten Sie das Fasten nachholen, das Sie verpasst haben.


Shaikh Ibn Baz sagte in Majmu al-Fatawa (15/224):
In Bezug auf schwangere Frauen und stillende Mütter wird im Hadith von Anas ibn Malik al-Kabi, der von Ahmad und den Autoren von al-Sunan mit einem sahih Isnad berichtet wurde, bestätigt, dass der Prophet (Frieden und Segen Allahs seien auf ihm) ihnen einen Dispens gewährte, indem er ihnen erlaubte, nicht zu fasten, und er betrachtete sie ähnlich wie Reisende. Daraus ist bekannt, dass es ihnen erlaubt ist, nicht zu fasten, aber sie müssen das Fasten später genau wie Reisende nachholen. Die Gelehrten gaben an, dass es ihnen nur dann erlaubt ist, nicht zu fasten, wenn das Fasten für sie zu schwierig ist, wie im Fall desjenigen, der krank ist, oder wenn sie um ihre Kinder fürchten. Und Allah weiß es am besten.


In Fatawa al-Lajnah al-Daimah (10/226) heißt es:
Die schwangere Frau muss während ihrer Schwangerschaft fasten, außer wenn sie fürchtet, dass das Fasten ihr oder ihrem Fötus schaden kann, in welchem Fall es ihr erlaubt ist, nicht zu fasten, und sie sollte das Fasten nachholen, nachdem sie entbindet und vom Nifas rein wird.


Quelle: 
Islam-QA.com (Frage Nr. 50005)



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